Schulanmeldung an der Oberschule Pausa für das Schuljahr 2024/2025

 

Zur persönlichen Anmeldung Ihrer Kinder für die Klasse 5 an der Oberschule Pausa sind folgende Termine geplant:

 

13.02.2024                          09:00 Uhr  bis  15.00 Uhr

15.02.2024                          09:00 Uhr  bis  16:00 Uhr

19.02.2024                          09:00 Uhr  bis  15:00 Uhr

21.02.2024                          09:00 Uhr  bis  15:00 Uhr

 

Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

 

Sollten Sie keinen der benannten Termine wahrnehmen können, treffen Sie telefonisch eine individuelle Absprache (037432/61700) oder werfen Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen bis 23.02.2024 in den Schulbriefkasten ein.

 

Bitte bringen Sie zur Aufnahme die Unterlagen (Aufnahmeantrag, ggf. Nachweise bzgl. Sorgerecht, Original Bildungsempfehlung, Kopie der letzten Halbjahresinformation, Kopie Geburtsurkunde oder adäquater Identitätsnachweis, ggf. Bescheide zur inklusiven Unterrichtung/diagnostizierte Teilleistungsschwächen, Förderpläne, …) mit. Den amtlichen Aufnahmeantrag (hier) und die schulinterne Anlage (hier) können Sie sich herunterladen und ausdrucken. Kopien von Originalen können in der Schule angefertigt werden.

 

Auswahlkriterien

 

Für den Fall, dass die Anmeldungen die durch die Schulkonferenz festgelegte Anzahl von 52 Schülerinnen und Schülern in zwei Lerngruppen pro Jahrgang überschreitet, legt die Schulleitung der Oberschule Pausa folgende Kriterien fest, die den Vorzug bei der Aufnahme regeln sollen (Reihenfolge entspricht der Wichtung):

 

1. eng umgrenzte Härtefälle, die den Besuch einer anderen Schule unzumutbar machen,

2. Schülerinnen und Schüler, die bei Ablehnung einen unzumutbaren Schulweg hätten: Das heißt, keine andere aufnahmefähige Schule kann innerhalb von 60 Minuten (einfacher Schulweg) erreicht werden,

3. Geschwister von Schülerinnen und Schülern, die auch im Schuljahr 2024/2025 unsere Schule gemeinsam besuchen,

4. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der in §4c Abs. 5 SächsSchulG genannten Voraussetzungen sowie schwerbehinderte Schülerinnen oder Schüler,

5. Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zur politischen Gemeinde des Schulträgers (Stadt Pausa-Mühltroff, Gemeinde Rosenbach),

6. Dauer des Schulwegs zur Oberschule Pausa,

7. Zufallsprinzip (Losverfahren).